Identitätsfeststellung fehlt in Urkunde

  • In der vorliegenden Grundschuldbestellungsurkunde handelt X zum einen für die Y GmbH und diese als phG für XY GmbH & Co. KG (Erwerber) und zum anderen für den im GB eingetragenen Eigentümer.

    Die Vertretungsberechtigung des X und der Y GmbH wird vom Notar bescheinigt, bezüglich der Vertretungsberechtigung für den Eigentümer wird auf den bereits vorliegenden Kaufvertrag verwiesen. Eine AV ist für die XY GmbH & Co. KG bereits im GB eingetragen.

    Allerdings fehlt jetzt in der Grundschuldbestellungsurkunde eine Identitätsfeststellung für X. Im Kaufvertrag ist sie vorhanden.

    Laut BeckOGK zu § 10 BeurkG Rn 49, 49.1 sind die Feststellungen des Notars zur Person des Beteiligten bindend, auch wenn ein Vermerk über die Art der Identitätsfeststellung völlig fehlt!?

    Muss ich jetzt die fehlende Identitätsfeststellung für X monieren? Oder reicht vielleicht die Identitätsfeststellung für X im Kaufvertrag, da bezüglich der Vollmacht für den Eigentümer auf diesen verwiesen wird?

  • In der Grundschuldbestellungsurkunde fehlt tatsächlich der Hinweis, dass und durch welches Ausweispapier sich der Erschienene ausgewiesen hat?

    Falls ja, ist das natürlich eine Schlamperei.

    Ich würde insoweit eine nachträgliche (gesiegelte) Feststellung seitens des Notars verlangen.

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