Hallo,
da die Zahlungen zum "Corona-Kinderbonus" § 6 Abs. 3 BKGG jetzt langsam eintrudeln, möchte ich kurz für dieses Thema sensibilisieren:
Es dürfte zigtausende Fälle geben, in denen der "bescheinigte Freibetrag" auf dem P-Konto so hoch ist, dass trotz dieser zusätzlichen Kinderbonus Zahlung der Freibetrag im laufenden Monat keinesfalls ausgeschöpft wird.
Es scheint jedoch einige Banken zu geben, die zumindest bei erster Anfrage am Schalter oder telefonisch behaupten, eine Auszahlung des Kinderbonus wäre "nur mit Bescheinigung" möglich.
Dies ist meines Erachtens nicht zutreffend.
Richtig ist zwar: Eine Bescheinigung nach 850k Abs.5 (also z.B. ein Bescheid der Familienkasse oder eine Bescheinigung einer Schuldnerberatung) ist möglich um für September den Freibetrag einmalig zu erhöhen.
Aber auch: wenn z.B. für eine 4köpfige Familie ein Freibetrag von 2.524,40 (verheiratet, 2 Kinder, Kindergeld 2 Kinder) vorliegt und inklusive des "Corona-Kinderbonus" im September weniger als diese 2.524,40 auf dem Konto eingehen, dann muss natürlich im September eine Verfügung über den kompletten September Geldeingang möglich sein (irgendwelche Überträge etc. außen vor).
Aber bitte: Es ist nicht notwendig, jedem P-Konto-Inhaber mit Kindergeldbezug jetzt nochmals für den September eine gesonderte Bescheinigung abzufordern !!!