Hallo- hab da mal etwas Neues, mit dem ich so nicht umzugehen weiß:
Schuldnerin kann nicht zahlen an den Gerichtsvollzieher, der eine Forderung der A GmbH eintreiben soll.
Sie sollte eingetragen werden - Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen.
Sie legte Widerspruch ein mit folgender Begründung: Die A GmbH pfändet Ihr Konto und hat bereits im Vormonat über 300 € vom Konto durch Pfändung erhalten.
Der Restbetrag wird im Folgemonat vom Konto gepfändet.
Die ist auch wohl so geschehen- der Gläubiger schreibt die Forderung sie mittlerweile beglichen.
Kann ich die Eintragung jetzt löschen? Denn der Ausschluss der Gläubigerbefriedigung lag ja nicht vor- zwar auch keine Ratenzahlungsvereinbarung, aber eine solche konnte sie aufgrund der Pfändung ja auch nicht abschließen.
Handelt es sich hier um eine der wenigen Eintragungen, die von Anfang an nicht hätten erfolgen dürfen und daher dem zentralen Vollstreckungsgericht zu melden wären?
Danke im Voraus