Verwahrentgelt, Geldanlage im Ausland

  • Hallo zusammen,

    auf Grund der derzeitigen Situation sehen wir uns immer wieder mit der Problematik konfrontiert, dass vermögende Betreute, die ihr Vermögen im guten alten Sparbuch angelegt haben nunmehr Verwahrentgelte zu zahlen haben.
    Mein 91jähriger Betroffener hat ein Vermögen in Sparanlagen von 300.000,- €. Da ist das Verwahrentgelt von 0,5 % schon eine Hausnummer. Der Betreuer sieht nun Handlungsbedarf und möchte das Geld in Schweizer Franken anlegen. Er argumentiert damit, dass andere (mündelsichere) Anlage hier in DE auf Grund des Alters des Betroffenen nicht in Frage kommen, der Euro weiter gefährdet wird, sollte die Weltwirtschaft weiter einbrechen und außerdem haftet wohl die Schweizer Bank zu 100 % für das Geld und bei einem Ausfall der Bank übernimmt der Kanton die Haftung.
    Der Betroffene selbst kann sich hierzu nicht mehr sinnvoll äußern.

    Hat jemand mit Geldanlagen im Ausland bereits Erfahrungen gemacht? Bzw. mal ganz allgemein: weist ihr Betreuer an, tätig zu werden, wenn Verwahrentgelte anfallen? Hier stehen sich ja oft mündelsichere Anlage und ordnungsgemäße Vermögensverwaltung gegenüber.

  • Hallo zusammen,

    auf Grund der derzeitigen Situation sehen wir uns immer wieder mit der Problematik konfrontiert, dass vermögende Betreute, die ihr Vermögen im guten alten Sparbuch angelegt haben nunmehr Verwahrentgelte zu zahlen haben.
    Mein 91jähriger Betroffener hat ein Vermögen in Sparanlagen von 300.000,- €. Da ist das Verwahrentgelt von 0,5 % schon eine Hausnummer. Der Betreuer sieht nun Handlungsbedarf und möchte das Geld in Schweizer Franken anlegen. Er argumentiert damit, dass andere (mündelsichere) Anlage hier in DE auf Grund des Alters des Betroffenen nicht in Frage kommen, ....

    Die Mündelsicherheit von Geldanlagen steht m. E. in keinem Zusammenhang mit dem Alter des Betreffenden.

    Hat der Betreuer schon einmal an einen Wechsel zu einer anderen deutschen Bank gedacht oder Verteilung des Vermögens auf mehrere Banken?

  • Dass ein Verwahrentgelt auf Guthaben anfällt wäre für mich eher vergleichbar, wenn Kontoführungsgebühren (ist quasi nichts anderes) neu eingeführt- oder erhöht werden.

    Femdwährungsgeschäfte halte ich im Rahmen der §§ 1806, 1807 BGB generell für problematisch. Bei § 1807 Nr. 5 BGB, welche hier besoders angesprochen scheint, ist meiner Ansicht nach - es wird nur von "inländischen öffentlichen Sparkassen" sowie "anderen Kreditinstituten" gesprochen, bei den Kreditinstituten als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal "inländisch" zusätzlich zu beachten. Nach Palandt § 1807 Rn 9 kommen auch inländische(!) Zweigstellen ausländischer Institute in Betracht.

    Warum erwirbt der Betreuer keine Immobilie mit dem Geld?

  • Genau. Und wenn die Weltwirtschaft zusammen bricht ist der Schweizer Franken die einzige Währung, die ungeschoren davon kommt. :roll: Man kann dann vermutlich froh sein, dass die 300.000 EUR nicht komplett in Gold angelegt werden sollen.
    Wenn ein 91 Jahre alter Betroffener seine nicht unerheblichen Spargroschen auf dem "guten alten Sparbuch" geparkt (von "angelegt" kann man in diesem Zusammenhang wohl nicht sprechen) hatte, spricht das in meinen Augen eher nicht dafür, dass der Betreffende in der Vergangenheit ein großer Freund finanzieller Experimente war.
    Ich würde daher wie Frog eher dahin tendieren, den Betreuer auf andere Banken oder die Verteilung des Vermögens auf mehrere Banken im Inland hinzuweisen.
    Ganz sicher würde ich in der Konstellation nicht genehmigen, dass das komplette Geld oder auch nur ein großer Anteil davon, ins Ausland geht.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Genau. Und wenn die Weltwirtschaft zusammen bricht ist der Schweizer Franken die einzige Währung, die ungeschoren davon kommt. :roll: Man kann dann vermutlich froh sein, dass die 300.000 EUR nicht komplett in Gold angelegt werden sollen.

    Kompelttanlage in ein Asset (hier: Gold) und dann noch im Ausland? wäre in meinen Augen weder separat noch in Kombination genehmigungsfähig :confused:
    im Übrigen stimme ich #5 komplett zu :D

  • Das gesamte Vermögen in einer einzigen "anderen" Anlageform anzulegen, würde ich nie genehmigen.

    Auf der anderen Seite finde ich es gut, dass der Betreuer sich auch Gedanken über Gebühren macht. Ich würde hier den Betrag aufteilen und bei verschiedenen deutschen Banken als Festgeld anlegen, Negativzinsen werden meist nur für Anlagen über 100Tsd verlangt, also drei Banken, 0 Negativzinsen.

  • Schweizer Banken waren im übrigen mit die Ersten, die Negativzinsen eingeführt haben. Das nur am Rande.

    Viel heftiger finde ich die nunmehr sich ausbreitende Einführung von Zinsen auf Anderkontenguthaben. Da wird's dann irgendwann schwierig mit der Abwicklung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Schweizer Banken waren im übrigen mit die Ersten, die Negativzinsen eingeführt haben. Das nur am Rande.

    Viel heftiger finde ich die nunmehr sich ausbreitende Einführung von Zinsen auf Anderkontenguthaben. Da wird's dann irgendwann schwierig mit der Abwicklung.


    Erscheint aber lösbar: Dann wird der Notar etwaige Zinsabgänge auffüllen müssen und dies dann dem Käufer in Rechnung stellen.

  • Schweizer Banken waren im übrigen mit die Ersten, die Negativzinsen eingeführt haben. Das nur am Rande.

    Viel heftiger finde ich die nunmehr sich ausbreitende Einführung von Zinsen auf Anderkontenguthaben. Da wird's dann irgendwann schwierig mit der Abwicklung.


    Erscheint aber lösbar: Dann wird der Notar etwaige Zinsabgänge auffüllen müssen und dies dann dem Käufer in Rechnung stellen.

    Ich glaube nicht, dass der Notar mit einem Teil des Kaufpreises in Vorlage (!) gehen darf. Das wird einfach aus dem Kaufpreis entnommen (und geht bei überschuldeten Objekten zu Lasten der Bank).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • vielen Dank für eure Beiträge.
    Über eine Verteilung des Sparguthabens an verschiedene Banken habe ich mit dem Betreuer tatsächlich bereits vorab diskutiert. Als "Antwort" kam dann der Genehmigungsantrag. Das hat ihm dann wohl doch besser gefallen.
    Anmerken möchte ich, dass es bei der Sparanlage i.H.v. 300.000,- € nicht um das komplette Vermögen des Betroffenen handelt. Die 300.000,- € machen ca. 60 % des Gesamtvermögens aus. Der Betroffene wohnt im Pflegeheim, die Ausgaben werden von den laufenden Einnahmen gedeckt. Auf Grund des hohen Alters habe ich hier keine Bedenken, dass der Betroffene noch in irgendeiner Art und Weise in eine finanzielle Schieflage gerät. Das habe ich nicht bzw. wohl etwas missverständlich dargestellt.

    Der Argumentation, dass der Betroffene ja früher auch ein Befürwörter von konservativen Anlagen war, kann ich nur ein Stück weit folgen. Zum Zeitpunkt der Geldanlage gab es eventuell gar keinen Anlass, sich über andere spekulativere Geldanlagen Gedanken zu machen, weil das gute alte Sparbuch eben ganz gute Zinsen abgeworfen hat. Ob der Betroffene heute noch genau so sein Geld anlegen würde, bezweifle ich doch schon sehr (wir sind hier übrigens im Schwabenländle - der würde sich doch die Haare raufen, wenn er jährlich 4.500 € Verwahrentgelt zahlen muss).

    Ich denke ich werde noch einmal anregen, dass er das Geld auf verschiedene Banken aufteilt.

  • Genau. Und wenn die Weltwirtschaft zusammen bricht ist der Schweizer Franken die einzige Währung, die ungeschoren davon kommt. :roll: Man kann dann vermutlich froh sein, dass die 300.000 EUR nicht komplett in Gold angelegt werden sollen.
    Wenn ein 91 Jahre alter Betroffener seine nicht unerheblichen Spargroschen auf dem "guten alten Sparbuch" geparkt (von "angelegt" kann man in diesem Zusammenhang wohl nicht sprechen) hatte, spricht das in meinen Augen eher nicht dafür, dass der Betreffende in der Vergangenheit ein großer Freund finanzieller Experimente war.
    Ich würde daher wie Frog eher dahin tendieren, den Betreuer auf andere Banken oder die Verteilung des Vermögens auf mehrere Banken im Inland hinzuweisen.
    Ganz sicher würde ich in der Konstellation nicht genehmigen, dass das komplette Geld oder auch nur ein großer Anteil davon, ins Ausland geht.

    Bei den Diskussionen hier im Forum und an den diversen "Ideen" von Betreuern oder Betreuungsgerichten sehe ich einfach, dass das System der mündelsicheren Anlageformen im Gesetz einfach nicht mehr mit der Wirklichkeit in Einklang zu bringen ist. Offene Frage daher: sollte sich der Gesetzgeber nicht mal langsam Gedanken machen, wie er das Problem lösen möchte? Zig Einzelfallentscheidungen sind sicher in der Gesamtheit (weil jeder Fall einzeln abzuwägen ist, ggf. mit oder gegen den Verfahrenspfleger nebst angeschlossenen Instanzenzug) begrüßenswert, aber auch beschwerlich... So muss meist gegen das Gesetz ("verzinslich") gehandelt werden, weil Kontoführunggebühren (meist verschmerzlich) und Verwahrentgelte (weniger, da keine bis kaum Zinsen gegenüberstehen) drohen. Klar ist auch, Vermögensverwaltung war noch nie einfach, und auch muss diversifiziert werden (verschiedene Banken und Assets), um wenigstens den Bestand abzusichern...

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