Ist es problematisch, wenn heute im September der Eintritt eines neuen GF angemeldet wird unter Vorlage eines Gesellschafterbeschlusses des damals alleinigen Gesellschafters von Mai, obwohl es mittlerweile seit Juni einen neuen zweite Gesellschafter gibt?
Verlasse ich mich also blind darauf, dass das Datum auf dem Gesellschafterbeschluss korrekt ist?