Gesellschafterbeschluss vor neuer Liste

  • Ist es problematisch, wenn heute im September der Eintritt eines neuen GF angemeldet wird unter Vorlage eines Gesellschafterbeschlusses des damals alleinigen Gesellschafters von Mai, obwohl es mittlerweile seit Juni einen neuen zweite Gesellschafter gibt?

    Verlasse ich mich also blind darauf, dass das Datum auf dem Gesellschafterbeschluss korrekt ist?

  • Ja, warum sollten wir auch annehmen, dass die Unterlagen falsch sind? Allen nur Unredlichkeit zu unterstellen, ist nicht zielführend. Und die schwarzen Schafe bekommen wir mit den Möglichkeiten des Registerrechts eh nicht eingefangen (siehe Firmenbestattungen).
    Zur Zeit des Gesellschaftereintritts gab es den Geschäftsführer in der Gesellschaft schon, er war nur noch nicht ins Handelsregister eingetragen. Sollte hier der neue Gesellschafter übervorteilt werden, gibt es Anfechtungsmöglichkeiten etc. für diesen um gegen den Bestellungsbeschluss vorzugehen. Dies ist aber nicht Sache des Registergerichts.

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