Zwangsteilzeit

  • Moin! Vor einigen Jahren bin ich schwer erkrankt (meine Denkmaschine haben sie dreimal geöffnet und nach grauen Zellen gesucht) und bin zur Zeit 50 % schwerbehindert (das wird sich auch nicht ändern). Eigentlich war ich immer froh, überhaupt noch arbeiten zu können. Seit etwa 2 1/2 Jahren habe ich deswegen eine Diensterleichterung von 2 Std. täglich. Der Personalärztliche Dienst hat dem zugestimmt. Nun will mein Arbeitgeber dieses nicht fortsetzen, sondern mich zwangsweise nur teilweise beschäftigen (und entlohnen). Der Hamburger Senat hat dazu extra ein Gesetz erlassen (nein, nicht nur für mich, sondern für alle Schwerbehinderten, die nicht mehr Vollzeit arbeiten können.
    Haben die netten Rechtspflegerkollegen dahingehende Erfahrungen / Kenntnisse (Urteile, Zustimmung Personalrat etc.)?

  • Hallo Ralf,

    wie das Leben so spielt...

    Ich stehe vor genau dem gleichen Problem. Nach meinem 9-monatigen Ausfall dieses Jahr und Begutachtung durch den Amtsarzt meinte dieser, dass ich auch nur noch 50 % arbeitsfähig bin. Ich will mich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Meine teilweise Versetzung in den Ruhestand ist für den 01.12.05 geplant. Ich wollte ab dem 01.01.06 wieder Vollzeit arbeiten. Ich habe einen GdB von 60 % und will auf 80 % rauf.
    Da man alleine kaum Chancen hat, da gegenan zu kommen, besorge ich mir die Deckungszusage meiner RSV und gehe durch sämtliche Instanzen. Bei mir sind bis heute Fürsorgepflicht (wassis das denn?) und Vorschriften des SchwBG permanent missachtet oder ganz ignoriert worden. Das will ich überprüft wissen!
    Zurzeit läuft noch eine Stellungnahme-Frist bis Mitte November. Die Verwaltung versteckt sich natürlich hinter dem Gutachten und will sich keine Arbeit machen. Das eigene Wort gilt bei der Verwaltungsobrigkeit eh nichts, vor allem dann, wenn es nicht in die Sparpläne passt (Stichwort: Pebb§y). Da ich allein verdienender Familienvater bin, wird auch die wirtschaftliche Lage über Nacht prekär. Das interessiert "oben" aber niemanden! Deshalb will ich jetzt sämtliche Register ziehen. Im Moment ist es in der Tat so, dass Fürsorgepflicht und SchwBG zur Farce verkommen.

  • 1. Im Januar diesen Jahres hat mir die Personalchefin auf den Einwand der Schwerbehindertenvertreterin, die Zwangsteilzeit sei bis zum 31.12.04 befristet (und somit unzulässig) ins Gesicht gesagt, daß diese Regelung geändert sei und die Befristung aufgehoben sei. Es gelang mir in den nächsten Wochen nicht, diese Änderung in jeglicher Veröffentlichungsquelle zu finden. Meine dahingehende Anfrage an die P-chefin wurde dahingehend beantwortet, daß "wegen eines Irrtums im Bereich der Personalstelle" bestätigt werden mußte, daß die Zwangsteilzeit nicht möglich ist und das Verfahren ausgesetzt wird.
    2. Im gleichen "Gespräch" sah die Personalchefin keine finanziellen Probleme: Ich könne mich ja an die Sozialstelle wenden und die würden dann mit mir ein Haushaltsbuch führen (ERHÖHT übrigens die monatlichen Ausgaben, schließlich muß ja ein Haushaltsbuch erworben werden) und ich könne ja auch Wohngeld beantragen (toll, nach 29 Dienstjahren wäre ich der 97. hamburger Staatsdiener, der Anspruch auf Sozialleistungen hat.
    3. Meine zusätzliche Altersversorgung platzt (wie sagten die Politiker so schön, die Altersversorgung hat mehrere Säulen.
    4. Über meine Pensionsansprüche (71 3/4 von 75 % denke ich besser nicht nach)

    Also 13: Kämpfen!!

    Mir wurde auch schon vorgeworfen, dass ich immer gleich einen RA beauftragen würde (nach dem Zurückweisungsbeschluß der Personalstelle nach einem Sturz weil kein Unfall und drei zurückgewiesenen Beihilfeanträge weil Unfall kamm ich mir ein wenig vera. vo; naja, ich gehöre zu den wenigen Beamten, die sich die Kürzung des Weihnachtsgeldes nicht bieten lass, mein RA vertritt die Auffassung, dass man in jedem Monat 1/12 Weihnachtsgeld erworben hat, somit konnten im November lediglich das 1/12 für Dezember gekürzt werden)

  • Diese Art der Behandlung ist mir nicht neu. Wenn man denen Arbeit verursacht und auf seine gesetzlich verankerten Rechte pocht, dann werden sie unwirsch und fangen an, die hinterfotzige Tour zu fahren. Dabei werden die für die SchwB maßgeblichen Regelungen in schöner Regelmäßigkeit ausgehebelt.
    Mein Pensionsanspruch ist übrigens noch geringer!

    Hat dein RA denn spezifische Kenntnisse im Beamten- und SchwB-Recht?

    Ich lasse mir jedenfalls nichts mehr bieten, weil es einem keiner dankt. Wenn man gesundheitlich zermürbt worden ist, wird man eiskalt abgeschoben. Glaube nicht, dass sich auch nur ein einziger für einen einsetzt. Personalrat, SchwB-Vertretung und wie das alles heißt - im Zweifel steht man ganz alleine da. :daumenrun

  • Moin! Ich denke schon, daß mein RA im Beamtenrecht firm ist (auf die Sache mit den 11/12 Weihnachtsgeld ist ER gekommen) und die Sache mit dem Weihnachtsgeld ist "entscheidungsreif".

  • Also, auch wenn es übertrieben klingen mag, ich halte dieses Vorgehen und das Gesetz der FHH diesbezüglich für einen riesen Skandal!!! :eek:

    Das Gesetz widerspricht doch eindeutig Sinn und Zweck des SchwBG und führt eindeutig zu einer Benachteiligung des Behinderten.

    Ich denke, ich würde mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen und auch überlegen, sich vielleicht mal an die Presse zu wenden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Der Skandal ist umso größer, weil viele Schwerbehinderten so behandelt werden und noch arbeiten, obwohl ihre Bezüge bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand größer wären oder dicht an der Sozialhilfegrenze liegen. Nebentätigkeiten sind natürlich nicht möglich. Und wenn ich auf die auf ´0´reduzierten Beförderungsmöglichkeiten hinweise muß ich mich belehren lassen, dass ich mich doch bewerben könne. Wohl auf eine der ´zahlreichen´3/4 Stellen, die ausgeschrieben werden.

  • Zitat von Ulf

    Das Gesetz widerspricht doch eindeutig Sinn und Zweck des SchwBG und führt eindeutig zu einer Benachteiligung des Behinderten.


    In der Tat! Ein Schwerbehinderter, der aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, ein 100 % Pensum zu leisten, wird teilpensioniert, z.B. auf 3/4, d.h. Anwesenheit von 3/4 der regelmäßigen Arbeitszeit bei einem Pensum von 75 %. Das einzige was sich hierbei geändert hat ist nicht die Belastung, die gleich bleibt, sondern nur die Entlohnung. Will der Betroffene für sich nun eine Entlastung, müßte er freiwillig volltags anwesend sein, um 75 % zu bearbeiten.:mad:

  • Da merkt man erst, wie gut es einem in Bayern gehen kann...

    Ich bin mit einem GdB von 60% schwerbehindert und habe deswegen bislang keine Nachteile erfahren. Übrigens arbeite ich sowohl auf dem Papier als auch real Vollzeit, was auch kein Problem ist, denn die Behinderung "beschränkt" sich auf das Hörvermögen, was aber jemand, der's nicht weiß, kaum mitbekommt.

    Vielleicht spielt eine gewisse norddeutsche Grundskepsis mit, Schwerbehinderten grundsätzlich erst einmal nicht zu glauben, überhaupt etwas zu können...

    Ich habe früher (bis 1981) in Letter bei Hannover gewohnt und erinnere mich da an zwei Begebenheiten:
    Einer Bekannten von uns, die Lehrerin ist, wollte man nach dem dritten Kind weismachen, dass sie für den Dienst als Sportlehrerin leider nicht mehr geeignet sei. Warum, weiß der Himmel, denn weder ihre Figur noch ihre Beweglichkeit hatten gelitten. Sie war/ist nicht schwerbehindert, nichts. Man hat nur nicht wollen.
    In Hannover besuchte ich die Schule für Schwerhörige. Meinen Eltern wurde damals (1980/81) verklickert, dass infolge meiner Schwerhörigkeit nach der 6. Klasse jedenfalls nur eine Sonderschule in Frage käme. Hier in Bayern dagegen meinte der Grundschullehrer (ich habe die 4. Klasse wiederholt): Probieren wir's doch mal aus, wenn's nicht geht, müssen wir halt schauen. Ich habe dann ohne große Probleme mein Abi gemacht. Ob ich das in Niedersachsen jemals bekommen hätte, bezweifle ich da ein wenig (wir sind übrigens nicht deswegen nach Bayern umgezogen).

    Ich gehe nicht soweit zu behaupten, hier stünde in punkto Fürsorge, Schwerbehindertenvertretung bzw. Beteiligung derselben etcpp. alles zum Besten. Da kann man schon seltsame Knüppel zwischen den Beinen finden. Beteiligung von Schwerbehindertenvertretungen ist bei einigen Gerichten etwas, was aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens (eines anderen Kollegens) jetzt mal eher zufällig entdeckt wurde.
    Andererseits: Ein (wieder anderer) Kollege an einem (wieder) anderen Gericht ist für etliche Monate ausgefallen und mittlerweile auch schwerbehindert. Das Gericht schaut aber, dass es ihn möglichst gut wieder einbindet. Er hat anfangs für ein paar Monate nur zum Teil gearbeitet (bei welchem Gehalt, weiß ich nicht) und arbeitet mittlerweile wieder Vollzeit (zum vollen Gehalt). Man schaut halt, dass man ihn nicht überfordert, schenkt ihm aber auch nichts. Meiner Meinung nach ok.

    Das, was bei Euch abläuft, dürfte in der geschilderten Form rechtswidrig sein. Ob sich der Staat da überhaupt ans Beamtenrecht hält, wäre schon eine nähere Überprüfung wert (Stichwort angemessene Alimentation). Vom Schwerbehindertenrecht rede ich besser gar nicht erst, da scheinen mir einige Verwaltungen überfordert zu sein :teufel:. Typischerweise kommen die, die jetzt schlau daherreden, gar nicht auf die Idee, selbst mal in so eine Lage geraten zu können.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Mit der Belastung hat es Stefan auf den Punkt gebracht: Diese wird nicht kleiner, man wird mit der gleichen Arbeit überzogen für weniger Geld. Ganz schlimm wird es durch das Bediensteten-Betrugsprogramm Pebb§y, das in diese Handlungsweise ideal hineinspielt, indem dann auch noch gesagt wird: Was wollen Sie denn, Ihre Belastung ist nicht 0,89, sondern (nach Pebb§y) nur (noch) 0,4!
    Durchziehen bis zum BVerfG ist hier die richtige Antwort. Wenn man das Maul nicht aufmacht, muss man bluten!

    Ich erinnere, dass mir aus dem Verwaltungsbereich mal gesagt wurde: Fürsorgepflicht? SchwBG? Das sind doch Papiertiger. Von 100 Personen wehren sich vielleicht 5. Da kann man dann zur Not zurückrudern. Bei den anderen hat man leichtes Spiel, um den Sparwahn umzusetzen.

    Ich habe daraufhin geantwortet: Ich bin für diese Finanzmisere nicht verantwortlich und auf dem Rücken meiner Gesundheit wird der Sparwahn auch nicht umgesetzt.

    Es bedarf wirklich einer Prüfung, ob andere Gersetze das SchwG aushebeln dürfen, ob alle Vorschriften zugunsten der SchwB einfach permanent ignoriert werden können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Meine Geduld ist jedenfalls lange erschöpft!

    @ Ralf Z.: Schickst du mir mal eine PN mit deinem RA?

  • hmmm. irgendwie verstehe ich das thema nicht ganz.

    bekommt man denn beim staat aufgrund behinderung für (objektiv) weniger arbeitsleistung dasselbe geld? das wär doch dann sehr grosszügig.

  • Sorry...

    SGB 9 § 81 Abs. 2 sagt klipp und klar aus, dass ein Arbeitsgeber schwerbehinderte Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen darf (aus anderen Gründen schon, wie jeden anderen Beschäftigten eben auch). Das ist auch keine neue Erfindung, sondern war bereits im früheren Schwerbehindertengesetz so (Anmerkung: Das SGB 9 ist an die Stelle des früheren Schwerbehindertengesetzes getreten).

    Laut SGB 9 § 81 Abs. 4 Nr. 1 haben Beschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.

    Das gilt selbstverständlich genauso für öffentliche Arbeitsgeber, auch wenn die das manchmal nicht glauben.

    Intention des SGB 9 ist es, Menschen mit Behinderung eben nicht nahezu automatisch in der Sozialhilfe versacken zu lassen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • die beschäftigung von menschen mit behinderung finde ich eine der wichtigsten sozialen pflichten des staates in seiner eigenschaft als arbeitgeber.

    es müsste vom gerichtigkeitsgefühl her doch so sein, dass einem die behinderung, mit der man eingestellt wurde, nicht zum nachteil gereichen darf. sagen wir mal, die behinderung verursacht, dass man 30 % langsamer nur agieren kann, als gesunde, dann ist das halt so.

    was anderes würde ich darin sehen, wenn nun eine spätere dramatische gesundheitliche verschlechterung eintritt, die nix mehr mit dem level zu tun hat, was als handicap vorlag, als man mit behinderung eingestellt wurde.
    da könnte es doch durchaus sinnvoll sein, den menschen eine teilzeitarbeit in dem umfang zu ermöglichen, wie sie halt noch können.

  • Ich verstehe schon die Kollegen die sagen "gleiches Geld für gleiche Leistung". Aber ich halte es für sinnvoller, daß die Allgemeinheit die Kosten für schwerbehinderte trägt und nicht einzelne Gruppierungen. Meine Arbeit kommt ja auch schließlich der Allgemeinheit zugute. Meine Krankheit habe ich mir auch nicht ausgesucht. Im Übrigen mögen die Oberen mal darüber nachdenken, wie sie mit ihrem Verhalten zu meinem Krankheitsbild beigetragen haben könnten.

  • @oL

    Das ist es eben...

    Wenn einer nur noch - sagen wir - Halbzeit mit vollem Elan arbeiten kann, weil er den vollen Tag nicht mehr verkraftet, und das auch so will, dann hätte ich dagegen auch soweit nichts einzuwenden. Solche Fälle kenne ich auch.

    Anders ist es aber, wenn jemand die Arbeitszeit, die er da ist, eben nicht voll arbeiten kann. Dann muss ich ihn, wenn er z. B. Vollzeit arbeitet, auch Vollzeit beschäftigen, darf ihn aber nur zu z. B. (je nach Behinderung) 75% belasten.

    Wenn ich dem sage, Du arbeitest jetzt Teilzeit 75%, hat er doch nichts gewonnen, weil er für die 75% Arbeit 100% Zeit bräuchte. Macht keiner, muss er auch nicht, nur mit der Arbeit wird er halt nicht fertig. Wenn er Teilzeit mit 75% arbeitet, darf ich ihn dann nur noch mit 75% von 75% = 56,25% belasten. Ein Teilzeitarbeitsplatz ist in diesen Fällen also keine Lösung.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • gibts denn nicht, gemessen an den einschränkungen durch die behinderung, für die leute ein speziell reduziertes pensum? alles andere wäre doch unsinn.

    man kann doch nicht jemanden, der die volle leistung wie ein gesunder aufgrund behinderung gar nicht bringen kann, mit derselben menge arbeit belasten wie einen ganz gesunden.
    wenn dann bei teilzeit auch nur das volle pensum eines gesunden auf die teilzeit runtergerechnet wird, ist es doch genauso hohl.

  • Es ist schon komisch, wenn hier nach wenigen Beiträgen die Hinterfotzigkeiten und Tricks auf den Tisch gelegt werden und in den Verwaltungen will es keiner merken. Da ich die Verwaltung trotz Bedenken für nicht ganz so dämlich halte, wie sie tut, bleibt nur der Schluss, dass man als Schwerbehinderter unter Missachtung der entsprechenden Vorschriften nach Strich und Faden verarscht wird, weil sich so gut wie keiner dagegen wehrt. Davon lebt der Staat recht gut. Bist du dann verheizt, kommt die Abschiebung. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die ich mir leider nicht aufgehoben habe, die ein solches Verhalten des Dienstherrn eiskalt als Körperverletzung sehen - zu Recht!

  • ist sicherlich kein grosser trost für euch, aber in der freien wirtschaft fliegt man (auch als gesunder) gleich ganz raus, wenn mans nicht so bringt, wie der betrieb sich das vorstellt. aus meiner sicht ist teilzeit immer noch besser als nix, z.b. n 3/4 job auf A 11 ist auch noch brauchbares geld für nen familienvater.

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