Guten Morgen,
mir lag ein Antrag auf Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses vor. Dieser Antrag wurde sodann zurückgenommen, woraufhin ist Kosten erhoben habe.
Anschließend war ich im Urlaub und währenddessen hat der Testamentsvollstrecker darum gebeten, über den Antrag auf Einziehung zu entscheiden. Mein Kollege hat sodann den Antrag zurückgewiesen (obwohl er ja zurückgenommen wurde). Nun schreibt mir der Antragsteller, warum der Antrag zurückgewiesen wurde, wenn er ihn doch vorher zurückgenommen hat.
Kann ich den Zurückweisungsbeschluss aufheben ? Wenn ja, dann durch Beschluss ?
Vielen Dank !
LG