Zusatzpauschale § 5 a VBVG

  • Hallo !

    Folgendes Probem habe ich hinsichtlich eines Vergütungsantrags :

    Der Betreuer hat für die Zeit vom 31.8.2019 - 30.11.2019 seine Vergütung gegen das Vermögen der Betreuten beantragt.

    Das Vermögen der Betreuten liegt bei ca. 7000 EUR. Die Betreute wohnt seit längerem im Heim.

    Der Betreuer macht neben den monatlichen Fallpauschalen für die Zeit vom 31.08. - 31.10.2020 noch zwei Zusatzpauschalen von jeweils 30 EUR geltend.

    Er begründet dies wie folgt :

    Der Ehemann der Betreuten ist Eigentümer eines Hauses, an dem zu Gunsten der Betreuten ein Nießbrauch besteht. Das Haus steht leer.

    Das Haus wurde nun verkauft. Die Löschung des Nießbrauchs im GB ist am 03.11.2019 erfolgt.

    Der Betreuer macht die Zusatzpauschale geltend, da die Immobilie bis zum Verkauf weiterhin von ihm verwaltet worden ist. Außerdem bilden die Eheleute beim Sozialhilfeträger eine Bedarfsgemeinschaft.

    Habe nun nachgelesen, dass es für die Zusatzpauschale nicht entscheidend ist, ob der Grundbesitz im Eigentum der betreuten Person steht. Die betreute Person muss jedoch vertraglich oder dinglich berechtigt sein, sie zu nutzen.

    Würdet ihr in diesem Fall die Zusatzpauschale gegen das Vermögen der Betreuten festsetzen ?

  • Welche Aufgabenkreise hat der Betreuer?

    Wenn man zum Ergebnis kommt, dass ihm die Zusatzpauschale zusteht, dann eigtl. für alle 3 Monate, da ein einziger Tag des Monats reicht, in der die Bedigung erfüllt ist.

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