Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorliegen. Titel ist ein VB vom 16.07.2019 aufgrund einer Forderung aus Werkvertragvom 23.10.2018.
Im Grundbuch ist ein Insolvenzvermerk vom 16.05.2011 eingetragen.
Kann ich die Zwangshypothek trotzdem eintragen, da die Forderung ja nach Eröffnung des Inso-Verfahrens entstanden ist?