Hallo zusammen,
ich hätte hierzu gern eure Meinung gehört. Hoffe ich kann es verständlich darstellen.
Im Grundbuch sind 3 Grundstücke gebucht. Zu diesen drei Grundstücken wurde 1/2 MEA an einem weiteren Grundstück nach § 3 GBO gebucht, 4/ zu 1, 2, 3.
Da dies nach § 3 GBO so nicht sein soll, wurde bei den Eigentümer nachgefragt, wieviel von dem 1/2 MEA zu den jeweiligen Gst. BV. 1, 2 und 3 gehören soll.
Wäre auch bei einer Veräußerung eines der drei Grundstücke schwierig geworden.
Nun teilen die Eigentümer mit, dass der 1/2Anteil zu dem Hausgrundstück BV 1 gehört, da dieses sonst nicht erreicht werden kann und bitten um Änderung.
Somit wären BV 2 und 3 keine herrschende Grunstücke mehr.
Hättet ihr damit ein Problem und Wie würdet ihr dies formulieren.