Änderung Buchung § 3 GBO

  • Hallo zusammen,
    ich hätte hierzu gern eure Meinung gehört. Hoffe ich kann es verständlich darstellen.

    Im Grundbuch sind 3 Grundstücke gebucht. Zu diesen drei Grundstücken wurde 1/2 MEA an einem weiteren Grundstück nach § 3 GBO gebucht, 4/ zu 1, 2, 3.
    Da dies nach § 3 GBO so nicht sein soll, wurde bei den Eigentümer nachgefragt, wieviel von dem 1/2 MEA zu den jeweiligen Gst. BV. 1, 2 und 3 gehören soll.
    Wäre auch bei einer Veräußerung eines der drei Grundstücke schwierig geworden.
    Nun teilen die Eigentümer mit, dass der 1/2Anteil zu dem Hausgrundstück BV 1 gehört, da dieses sonst nicht erreicht werden kann und bitten um Änderung.
    Somit wären BV 2 und 3 keine herrschende Grunstücke mehr.

    Hättet ihr damit ein Problem und Wie würdet ihr dies formulieren.

  • Da dies nach § 3 GBO so nicht sein soll, ....

    An der Stelle wird immer mit dem Singular in Par. 3 GBO argumentiert. Dann dürfte man nach Par. 1113 BGB mit einer Hypothek auch nur ein Grundstück belasten. Auch würde sich eine Veräusserung dadurch nicht schwieriger als sonst gestalten, da sich der/die Eigentümer spätestens dann dazu erklären würden.

    "BVNr. 4 ist künftig nur noch BVNr. 1 zugebucht; vermerkt am ...". Die "2" und "3" in BVNr. 4 sind zu röten.

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