Nachtragsliquidation erforderlich?

  • Ich bin als Neuling dankbar für jede Anregung zu folgendem Sachverhalt:

    Vor 2 Jahren wurde der ehem. Gesellschafter der gelö. GmbH zum NL bestellt für den Verkauf eines Grdst.
    Eigentümer waren die GmbH und Herr P in GbR. (Eigentumswechsel erfolgt, NL beendet)

    Nun teilt der P. mit, dass diese GbR nie gegründet wurde und, dass ihm im Zuge des Verkaufes erste auffiel, dass das Grdst. ohne seine Zustimmung verpachtet wurde. (Der Pächter hat wiederum das Grdst. weiterverpachtet).

    Darauf hin hat er Klage gegen den Pächter eingereicht auf Herauszahlung der hälftigen Pachteinnahmen (gem. seines hälftigen Eigentumsanteils). Die Klage wurde abgewiesen, da die Klage durch die GbR hätte erhoben werden müssen. Das Gericht weist auf Bestellung eines NL hin der die Zustimmung zur Klage erteilen kann.

    So hat P. nun beantragt einen RA als NL für die Geltendmachung von Forderungen der GbR ggü. dem Pächter (und Regressansprüchen ggü. dem ehem. Gesellschafter/NL) zu bestellen.

    Der ehem. Gesellschafter/NL wendet nach Gewährung des rechtl. Gehörs ein, dass kein Grund für die NL vorliegt, wenn die GbR nie gegründet wurde. Der P. müsste GB-Berichtigung beantragen (was nicht mehr geht?), um seine Ansprüche zu verfolge.
    Hilfsweise wird beantragt wenn dann ihn (den ehem. Gesellschafter/NL) nochmals zu bestellen, da kein Interessenkonflikt besteht.

  • Ich verstehe das ganze nicht so wirklich. In welcher Form bist Du daran beteiligt? Als Registergericht der GmbH? Warum soll für eine GbR eine Nachtragsliquidation bestellt werden (mal unabhängig davon ob das überhaupt ginge und wer dafür zuständig wäre), wenn doch P existiert und für die GmbH ein Nachtragsliquidator vorhanden ist/war?Für die GmbH mag die NL neu angeordnet werden, aber dann sind die Gesellschafter doch greifbar da. Wenn die GbR niemals existierte, wie kommt dann P darauf, dass ihm die hälftigen Einnahmen zustehen und wer wäre denn seiner Meinung nach tatsächlicher Eigentümer gewesen?

  • Für die GmbH soll erneut ein Nachtragsliquidator bestellt werden... Laut P ja ein neuer, da der alte NL/Gesellschafter im Interessenkonflikt steht.

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