Sparbuch hinterlegt - Guthaben als weitere Werthinterlegung

  • Hallo zusammen,

    es ist bereits ein Sparbuch zugunsten der unbekannten Erben durch den ehemaligen Betreuer hinterlegt.

    Die Bank stellt nun einen weiteren Hinterlegungsantrag. Durch Nachfragen stellte sich nunmehr heraus, dass die Bank das Guthaben des bereits hinterlegten Sparbuchs hinterlegen will.

    Hinweise, dass das Sparbuchguthaben bereits durch die Werthinterlegung zugunsten der unbekannten Erben gesichert ist, gehen bei der Bank ins Leere. Sie meinen, dass Sparbuch und Guthaben hinterlegt werden "können". Das Guthaben würde bei Ihnen zudem Verwaltungsaufwand verursachen.

    Bisher konnte ich derartige Anfragen abwenden. Dieses Mal liegt jedoch bereits ein Hinterlegungsantrag vor, der zu bescheiden ist.

    Wie geht ihr mit derartigen Anträgen um?

  • Bei der Wertung von Sparbüchern scheiden sich offenbar die Geister.
    Mache noch nicht so lange HL-Sachen und auch nur Geldhinterlegungen, von daher ist mein Gedanke vielleicht völlig daneben:

    Kann man die Geldhinterlegung nicht zu der bereits bestehenden Sparbuchhinterlegung dazunehmen?
    Nach § 9 Abs. 8 NHintG und § 9 AVNHintG soll bei weiteren Hinterlegungen in derselben Angelegenheit auf den vorangegangenen Annahmeantrag hingewiesen werden und die weitere Hinterlegung unter demselben Kassenzeichen bearbeitet werden.

    In einem Erlass des Nds. MJ aus dem Jahre 2013 hieß es anlässlich der Zentralisierung von Werthinterlegungen (Geldhinterlegungen bei jedem AG, Werthinterlegungen jetzt nur noch beim AG am Sitz des LG in Nds.):
    "Ggf. mit Werthinterlegungen verknüpfte Geldhinterlegungen sind unter Angabe des bisherigen Aktenzeichens an die neu zuständige Hinterlegungsstelle zu überweisen."

    Zumindest wäre damit die einheitliche Behandlung von Sparbuch und Forderung gesichert.

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