Es liegt vor: Grundschuldbestellung mit Unterschriftsbeglaubigung.
Im Grundbuch ist X als Alleineigentümer eingetragen.
Bei der Bezeichnung des Eigentümers ist in der Grundschuldbestellung als Eigentümer Y angegeben.
Unterschrieben ist die Grundschuldbestellung von X und Y, beglaubigt sind ebenfalls die Unterschriften von X und Y.
Müsste bei der Bezeichnung des Eigentümers in der Grundschuldbestellung X nicht auch angegeben sein?
Oder ist dies unschädlich und es reicht, dass X die Grundschuldbestellung auch unterschrieben hat und dessen Unterschrift beglaubigt ist?