Gründung einer Stiftung

  • Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrungen mit dem Thema Gründung Stiftung? Mein Betroffener verfügt über nicht unerhebliches Vermögen, zu Lebzeiten soll nun noch eine Stiftung gegründet und eine entsprechende "Anstiftung" geleistet werden.
    Über einen Vetrag zugunsten Dritter würde im Todesfall die Stiftung begünstigt werden.

    Wäre froh, wenn jemand schonmal sowas hatte :)

    LG

  • Ich kann selbst nicht mit Erfahrungen hierzu dienen. Aber geht das überhaupt, aus Mitteln des Betreuten eine Stiftung zu gründen im Hinblick auf Schenkungsverbot und die allgemeinen Regeln zur Vermögensanlage bei Betreuten, wenn auch die entsprechenden Aufgabenkreise zur Vermögensanlage der Betreuung unterstehen?

    Ich würde eher sagen nein, auch bei sehr wohlhabenden Betreuten. So etwas geht meiner Ansicht nach nur, wenn die Stifter geistig und körperlich so fit sind, dass sie bei Vermögensangelegenheiten keiner Betreuung bedürfen. Ansonsten steht gesetzlich der Vermögenserhalt im Vordergrund.

    Bin aber gespannt, wie die anderen User das so sehen.

  • Von Betreuerhandeln lese ich in #1 nichts. Andererseits kann dem Gericht das Handeln des Betroffenen relativ egal sein...

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  • Wie FED... wenn der Betroffene das stiftungsgeschäft durch eigene Willenserklärung wirksam besorgen kann sollte nichts dagegen sprechen bzw unterliegt dann nicht der Kontrolle durch das Gericht

  • Wie FED... wenn der Betroffene das stiftungsgeschäft durch eigene Willenserklärung wirksam besorgen kann sollte nichts dagegen sprechen bzw unterliegt dann nicht der Kontrolle durch das Gericht

    Dann wäre das Betreuungsgericht aber mit der Stiftungsgründung gar nicht befasst.

  • irgendwer hat das Betreuungsgericht eben damit befasst. warum weiß ich auch nicht... vll muss es das ja gar nicht und die themenstarterin macht sich ohne Not gedanken... oder aber der Sachverhalt ist nicht vollständig???:gruebel:

  • Dann wird das wohl nix mehr.
    Wenn d. Betroffene es entsprechend testamentarisch irgendwo niedergeschrieben hat, gänge es dann, aber das ist wohl auszuschließen.

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