Hallo zusammen,
ich bin relativ auf der M Abteilung und weiß bei einer Akte nicht so richtig weiter.
Ich habe vorliegend einen Antrag auf Erlass eines PfÜBs.
Aus dem Titel (Vergleich) ergibt sich, dass der Kläger einen Zahlungsanspruch gegen den Beklagten hat.
Im Vergleich ist auch festgehalten,dass falls die Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung (bis zu einem bestimmten Tag, welcher nun in der Vergangenheit liegt) nicht treffen, der gesamte Betrag fällig wird und mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem … zu verzinsen ist.
Ein Nachweis darüber, dass keine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde, kann natürlich nicht erbracht werden. Können die Zinsen nun im PfüB berücksichtigt werden?