Hier besteht folgendes Problem:
Ein Testamentsvollstrecker ist gemäß Annahmebescheinigung des Nachlassgerichts zuständig für
„Ausübung der Rechte des Verstorbenen als Inhaber der Einzelfirma sowie aus dessen Beteiligung an der ggf. gegründeten Gesellschaft für die Dauer des Betriebspachtvertrags“
Grundbuchberichtigung ist beantragt.
Ist ein TV-Vermerk einzutragen? Hängt das davon ab, wo die Firma betrieben wird?
Nach meiner Auffassung ist ein TV-Vermerk einzutragen. Die Firma wird auf mindestens einem Nachlassgrundstück betrieben.
Oder liege ich damit völlig falsch?
Für Denkanstöße wäre ich dankbar.