Arresthypothek und Veräußerungsverbot

  • Hallo,

    mir liegt ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft vor, wonachersucht wird, in Vollziehung des Vermögensarrests des AG XY, eineSicherungshypothek für das Land einzutragen. Des weiteren wird ersucht, dasdurch die Arrestvollziehung entstehende Veräußerungsverbot einzutragen.


    Diesem Ersuchen waren keine weiteren Unterlagenbeigefügt. Ich bin mir nicht sicher, ob das Ersuchen ausreicht, oder ob ichden Arrestbeschluss des Amtsgerichts vorliegen haben muss.


    Hat damit jemand Erfahrung?


    Schönen Tag und viele Grüße

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