Einreichung Rechnungslegung via beA

  • Guten Morgen zusammen,
    wir haben hier (bislang zum Glück nur) einen Berufsbetreuer/Anwalt, der Rechnungslegungen komplett via beA einreicht. Also nicht nur die Rechnungslegung an sich, sondern auch (in dem grad mir vorliegenden Fall) hunderte Seiten von Girokontoauszügen, weiteren Kontenunterlagen und Belegen. Das ganz liegt dann natürlich 2x ausgedruckt in der Akte.
    Neben meinem Ärger wegen der unfassbaren Verschwendung von Ressourcen frage ich mich, wie ich mit den Kontoauszügen etc. umgehen soll. Ich hab mir gedacht, dass ich die Rechnungslegung an sich zur Akte zur Akte nehme und den Rest, also alle von uns ausgedruckten Kontenunterlagen und Belege "zur hiesigen Entlastung" an den Betreuer zurück zu sende. Dieser wird sie höchstwahrscheinlich entsorgen, da er sie ja mindestens digitalisiert, wenn nicht sogar die Original noch vorliegen hat. Ich bin aber nicht bereit, mir ohnehin schon "dicke Akten" durch unnötiges Abheften von Kontoauszügen und Belegen noch dicker und unübersichtlicher zu machen.
    Was meint Ihr? Habt Ihr schon Erfahrungen insoweit?
    Danke!

  • Was hat Dein Problem mit der Verwendung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu tun; andere Betreuer müssen doch auch komplette Rechnungslegungen einreichen?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich würde alles wegschmeissen, was du nicht für die Akte brauchst. Ja, das ist eine exorbitante Papierverschwendung, aber das OLG will es so. Wir hatten angefragt, ob alles automatisch doppelt und einseitig ausgedruckt werden muss, oder ob wenigstens Duplexdruck eingestellt werden könnte - keine Chance.


    Gegs: alles was bei Gerichten ohne eAkte per beA/EGVP eingeht wird automatisch doppelt und einseitig ausgedruckt. Für die RL werden viele Unterlagen eingereicht, die man für die Prüfung, aber nicht für die Akte braucht. Die übrigen gibt man normalerweise an den Einreicher zurück, was bei elektronisch übermittelten keinen Sinn macht, da sie dem Betreuer ja ohnehin vorliegen.

  • :dankescho - ich frage mich manchmal wirklich, ob der elektronische Rechtsverkehr in der derzeitigen Form das wunderbunte Überraschungs-Ei, für das er uns immer verkauft wird, ist. Aber ich will den Thread hier nicht mit fachfremden Beiträgen zuspamen und verschwinde wieder.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Guten Morgen zusammen,
    wir haben hier (bislang zum Glück nur) einen Berufsbetreuer/Anwalt, der Rechnungslegungen komplett via beA einreicht. Also nicht nur die Rechnungslegung an sich, sondern auch (in dem grad mir vorliegenden Fall) hunderte Seiten von Girokontoauszügen, weiteren Kontenunterlagen und Belegen. Das ganz liegt dann natürlich 2x ausgedruckt in der Akte.
    Neben meinem Ärger wegen der unfassbaren Verschwendung von Ressourcen frage ich mich, wie ich mit den Kontoauszügen etc. umgehen soll. Ich hab mir gedacht, dass ich die Rechnungslegung an sich zur Akte zur Akte nehme und den Rest, also alle von uns ausgedruckten Kontenunterlagen und Belege "zur hiesigen Entlastung" an den Betreuer zurück zu sende. Dieser wird sie höchstwahrscheinlich entsorgen, da er sie ja mindestens digitalisiert, wenn nicht sogar die Original noch vorliegen hat. Ich bin aber nicht bereit, mir ohnehin schon "dicke Akten" durch unnötiges Abheften von Kontoauszügen und Belegen noch dicker und unübersichtlicher zu machen.
    Was meint Ihr? Habt Ihr schon Erfahrungen insoweit?
    Danke!


    Ich sehe es wie du.

    (In der Einzelvollstreckung stellt sich das gleiche Problem. Da wird es wohl auch unterschiedlich durch die Serviceeinheiten gehandhabt. Einige senden die ausgdruckten Vollstreckungsunterlagen und Belege zurück, andere vernichten diese. Eine Regelung dafür scheint es nicht zu geben.)

    Dass sämtliche Eingänge per beA automatisch doppelt ausgedruckt werden, halte ich gleichfalls für eine unnötige Resourcenverschwendung. Zum Glück ist es im hiesigen BL nicht so, auch wenn das z. B. bei Kostenfestsetzungsanträgen ungünstig ist (da sich dann in der Akte nur ein Exemplar des Antrages in der Akte befindet).

  • Großgeworden an einem MiniGericht würde ich das pragmatisch lösen und den Servicemitarbeiter/Wachtmeister (je nachdem, wer für den Ausdruck zuständig ist) entsprechende Hinweise geben.
    Gern darf der mir die Rechnungslegung ausdrucken, die Anlagen kann ich auch am Bildschirm prüfen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Gern darf der mir die Rechnungslegung ausdrucken, die Anlagen kann ich auch am Bildschirm prüfen.

    Dann müsste man aber auch schon über eine elektronische Akte verfügen. Ich glaube nicht, dass das bereits an vielen (Betreuungs-)Gerichten der Fall ist...

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Konnte man das da nicht als pdf oder Bilddatei rausziehen und weiterleiten? Mir war so, als ob das gänge...

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

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    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Gern darf der mir die Rechnungslegung ausdrucken, die Anlagen kann ich auch am Bildschirm prüfen.

    Dann müsste man aber auch schon über eine elektronische Akte verfügen. Ich glaube nicht, dass das bereits an vielen (Betreuungs-)Gerichten der Fall ist...

    Das sollte auch ohne elektronische Akte gehen, wenn die Dokumente als pdf im Computerprogramm aufrufbar sind.

    Ob es allerdings sinnvoll ist, die Buchungslisten ausgedruckt vor einem liegen zu haben und zum Abgleich immer auf den Monitor zu schauen...;)

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