Hallo zusammen,
ich hoffe, es kann mir hier jemand helfen!
Das Verfahren wurde hier übernommen.
Der Beschluss enthält:
-die zur Bewährung ausgesetzte Maßregel wird für 3 Monate wieder in Vollzug gesetzt (§ 67h STGB)
-Bewährungszeit und Führungsaufsicht um 1 Jahr verlängert
Zum BZR wurde von der vorher zuständigen Behörde mitgeteilt:
Aussetzung der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus widerrufen.
Stimmt die Eintragung? Hätten nicht auch die Verlängerungen eingetragen werden müssen?
Hier wurde nun die Krisenintervention um 3 Monate verlängert. Muss hier was ins BZR eingetragen werden?
Viele Grüße
Mini One