Vertretungsbescheinigung - Nachweis des Fortbestehens der Vertretungsmacht

  • Hallo ihr Lieben,
    ich bin mir ziemlich sicher, dass ich eigentlich die Lösungfür meine Herausforderung schon mal recherchiert hatte, kann die Quelle nunaber nicht mehr finden.
    Einzureichen ist eine Handelsregisteranmeldung zu einer GmbH& Co. KG. Die Kommanditistin ist eine dänische A/S. Der Geschäftsführer(Direktion) der A/S hat am 03.09.2020 die HRAnmeldung unterzeichnet. Nun wollteich gestern (09.09.2020) eine Vertretungsbescheinigung erstellen und sehe imdänischen Handelsregister, dass er am 08.09.2020 als Geschäftsführer bei derA/S ausgeschieden ist.
    Das hiesige HR hat in der Vergangenheit mal moniert, dassdie Vertretungsbescheinigung des Notars bis zum Eingang beim Handelsregisterbescheinigen muss, dass die Vertretungsmacht nach wie vor besteht.
    Und hier meine ich, dass ich dies mal geprüft hatte und zu demselbenErgebnis kam, kann aber nun die Quelle nicht mehr finden.
    Weiß einer Rat?
    Vielen lieben Dank und schöne Grüße von der Ostsee ...

  • schau mal dort nach: Krafka, HRP (Handbuch der Rechtspraxis) Registerrecht, 11. Auflage, Rn. 79
    Allerdings ist die Rechtsprechung dazu recht differenziert. Laut OLG Zweibrücken, FGPrax 2014, 83 muss der Anmeldende - zur Frage seiner Vertretungsbefugnis - seinerseits alles getan haben und es nur noch auf die Absendung durch den Notar an das Registergericht ankommen. Lies am besten nochmal selber nach.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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