Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage soll für die Photovoltaikgesellschaft ein Geh- und Fahrrecht zulasten eines Grundstücks eingetragen werden. Die Bewilligung ist inhaltlich in Ordnung, die Eintragung könnte erfolgen.
Weiter sollen zwei Vormerkungen eingetragen werden.
Aus der Bewilligung:
Vormerkung 1: "Der Eigentümer wird eine entsprechende beschränkte persönliche Dienstbarkeit z. B. erneut im Falle eines Wechsels des Nutzers bei Übertragung des Nutzungsvertrags bewilligen und zur Eintragung beantragen. Bei einer Teilung des Nutzungsvertrags auf einen anderen Betreiber wird der Eigentümer eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit pro Gesellschaft bewilligen und beantragen."
Vormerkung 2: "Bei der Fremdfinanzierung kann es erforderlich werden, auch zugunsten der finanzierenden Bank zusätzlich die gleiche beschränkte persönliche Dienstbarkeit an der Liegenschaft zu bewilligen und zu beantragen. Weiter kann es wegen der Fremdfinanzierung erforderlich werden, eine solche beschränkte persönliche Dienstbarkeit auch zugunsten eines von der finanzierenden Bank noch zu benennenden Dritten zu bewilligen und deren Eintragung zu beantragen".
"Der Eigentümer bewilligt und beantragt die Eintragung der Dienstbarkeit sowie der Vormerkungen 1 und 2."
Geht das so? Wie müssten die Vormerkungen eingetragen werden?