Hallo, kurze Frage:
Ich habe hier einen Studenten mit laufenden Einkommen.
Kann er Aufwendungen für sein Studium (z. B. Bücher etc.) einkommensmindernd geltend machen?
Falls ja, wie erfolgt die Berücksichtigung?
Arbeitnehmerfreibetrag in analoger Anwendung oder nur bei konkretem Nachweis, wobei ich mich dann Frage wie ich solche konkreten Aufwendungen auf einen Monat umrechne.
Vielen Dank.
Ron