Moin an alle,
ich habe hier einen Antragsteller (gerichtsbekannter Querulant), dem BerH bewilligt wurde.
Der Rechtsanwalt hat korrekt abgerechnet, wurde auch schon aus der Landeskasse angewiesen.
Nunmehr verlangt der Antragsteller eine Abschrift der Rechnung des RA. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Berechnung korrekt nach den Vorschriften des RVG erfolgt ist. Nunmehr verlangt er hilfsweise die Mitteilung der Höhe der Gebühren.
Kann ich ihm eine Abschrift erteilen bzw. die Höhe der Gebühren mitteilen?
Danke für Eure Meinungen.