Beginn der Ausschlagungsfrist

  • Ein minderjähriges Kind wird Erbe.
    Die Mutter möchte für das Kind die Erbschaft ausschlagen.
    Es besteht jedoch das gemeinsame Sorgerecht mit dem Kindesvater. Dieser ist unauffindbar.

    Nach OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.7.2012, 21 W 22/12 beginnt die Ausschlagungsfrist erst mit der Kenntnis des letzten Elternteils. Sie hat somit noch nicht begonnen.
    Die Mutter hat nunmehr einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt.

    Fängt die Frist dann insgesamt erst an, wenn ihr das Sorgerecht übertragen wurde, obwohl die Mutter natürlich schon viel länger Kenntnis von der Erbschaft hat? Ich fände dies konsequent und würde es bejahen,
    würde aber gerne Eure Meinungen hören.

    Die Kindesmutter hat über einen Notar für sich ausgeschlagen. Für das Kind hat sie bisher keine Erklärung abgegeben.

  • Ich stimme Dir zu.

    Es kann auch gar nicht anders sein, denn ansonsten wäre die Ausschlagung im Zeitpunkt der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge bereits verfristet.

    Hierzu passt auch, dass eine von der Mutter alleine erklärte Ausschlagung nicht wirksam wird, wenn sie nachträglich die alleinige elterliche Sorge erhält (insoweit schon viele kontroverse Diskussionen hier im Forum).

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