Umzugskostenvergütung

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe das nun einfach mal hier eröffnet. Wenn es falsch sein sollte, dann bitte verschieben:

    Ich werde zum 01.01.2021 in die Amtsanwaltslaufbahn wechseln in einen anderen Bezirk einer anderen Generalstaatsanwaltschaft (Ebenfalls Niedersachsen, aber 100 Kilometer vom derzeitigen Wohnort entfernt).

    Der Wechsel läuft zunächst für die Ausbildung im Rahmen einer Abordnung (15 Monate). Nun suche ich dort bereits eine Wohnung, die ich bestimmt in den nächsten Wochen finden werden.

    Der Umzug wird dann im November/Dezember durchgeführt. Meine Frage ist nun: Besteht für mich die Möglichkeit, für den Umzug die sogenannte Umzugskostenvergütung vom NLBV zu erhalten. Ich habe mich bereits eingelesen, aber dort ist alles sehr allgemein beschrieben und kein konkretes Beispiel genannt. Hat jemand damit Erfahrung?

    VG

  • Bei meiner Abordnung habe ich beim NLBV direkt angerufen. Die Mitarbeiterin dort war sehr freundlich und wir konnten alle offenen Fragen klären. Das würde ich dir auch raten...

    Man muss das Unmögliche so lange anschauen, bis es eine leichte Angelegenheit wird.
    Das Wunder ist eine Frage des Trainings!
    (Albert Einstein)

  • Eine Zusage der Umzugskostenvergütung erhältst Du frühestens mit der Abordnungs- bzw. Versetzungsverfügung. Sofern die Zusage in der Verfügung nicht enthalten ist, solltest Du sie einfach beantragen. Bedenke aber, dass mit der Zusage der Umzugskostenvergütung der Anspruch auf Trennungsgeld weg fällt! Wenn Du fest entschlossen bist, die alte Wohnung zugunsten einer neuen Wohnung aufzugeben, sollte dies aber kein Problem sein.

  • Vielen Dank für die Tipps. Ich habe rumtelefoniert (auch beim NLBV) und das sollte nun laufen. Da wir uns dauerhaft am Dienstort niederlassen wollen, wechseln wir bereits jetzt.

    VG und vielen Dank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!