Grundschuldbestellung mit Unterschriftsbeglaubigung:
Ich habe im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass bei der Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ein Identitätsvermerk "ausgewiesen durch" oder "persönlich bekannt" fehlt.
Ist dieser bei der Unterschriftsbeglaubigung zwingend erforderlich und muss dieser nachgefordert werden.
Wenn ja, reicht eine Erklärung wie die Identität festgestellt wurde des beglaubigenden Notars aus.