Fehlender Identitätsvermerk bei Unterschriftsbeglaubigung

  • Grundschuldbestellung mit Unterschriftsbeglaubigung:

    Ich habe im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen.

    Jetzt ist mir aufgefallen, dass bei der Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ein Identitätsvermerk "ausgewiesen durch" oder "persönlich bekannt" fehlt.

    Ist dieser bei der Unterschriftsbeglaubigung zwingend erforderlich und muss dieser nachgefordert werden.

    Wenn ja, reicht eine Erklärung wie die Identität festgestellt wurde des beglaubigenden Notars aus.

  • § 40 Abs. 3 S. 2 BeurkG ist lediglich eine Sollvorschrift.

    Gleichwohl ist die Beglaubigung in der vorliegenden Form nicht ordnungsgemäß, sodass der Identitätsnachweis nachzufordern ist. Denn ansonsten könnte ja Hinz und Kunz eine Grundbucherklärung abgeben.

    Danke für deine Antwort!

    Ist die Grundschuld trotz fehlendem Identitätsnachweis wirksam enstanden?

    Würde den Notar jetzt anschreiben und eine Erklärung bezüglich der Identitätsfeststellung mit Siegel nachfordern.

    Würdest du die Beteiligten, insbesondere die Bank hierüber informieren?

    Was ist, wenn der Notar den Identitätsnachweis nicht erbringt?

  • Für das materielle Entstehen der Grundschuld kommt es nur darauf an, dass der "Richtige" unterschrieben hat. Selbst wenn es sich um eine privatschriftliche Erklärung (ohne Unterschriftsbeglaubigung) des "Richtigen" gehandelt hätte, wäre die Grundschuld entstanden.

    Der fehlende Identitätsnachweis als solcher bewirkt also materiell überhaupt nichts, sondern er besagt lediglich, dass aus grundbuchrechtlicher Sicht nicht hätte eingetragen werden dürfen. In materieller Hinsicht ist immer die wahre Rechtslage maßgeblich, ganz egal, ob ein ordnungswidriges (aber materiell unschädliches) Handeln vorlag.

    Einfach den Notar anschreiben und warten, was kommt. Wahrscheinlich handelte es sich nur um ein bei der Vorbereitung der Beglaubigung unterlaufenes Versehen, weil die Vorbereitungshandlungen nicht vom Notar selbst durchgeführt werden. Ohne Vorlage des Ausweises oder Reisepasses kommen die Leute gar nicht erst ins Notarzimmer hinein. Und wenn der Notar dann nur einen Blick auf den Ausweis wirkt, ohne den Beglaubigungsvermerk selbst gründlich durchzulesen, ist es schon passiert.

  • ich hänge mich hier mal ran...

    ist zwar eine Registersache, aber hier wurde in der Anmeldung eine Unterschrift beglaubigt mit den Worten "lag der Lichtbildausweis nur in Kopie vor."
    Reicht das denn aus zur wirksamen Unterschriftsbeglaubigung?

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