Hallo :),
ich habe folgendes Problem: Ich habe einer Partei die PKH aufgehoben. Erst nachdem dieser Beschluss an die Partei ( den Rechtsanwalt gibt es nicht mehr ) zugestellt wurde, legt mir die Geschäftsstelle die Akte erneut vor. Darin befanden sich Unterlagen, die die Partei nach Erlass meines Beschlusses, aber noch vor Zustellung eingereicht hat.
Als Beschwerde kann dies nicht ausgelegt werden, da die Partei noch keine Kenntnis von meinem Beschluss haben konnte.
Mit den Unterlagen hat die Partei auch eine Vollmacht für eine andere Person ( kein Rechtsanwalt ) vorgelegt.
Muss ich den Beschluss nun auch noch an den Bevollmächtigten schicken. Grdsl. wenn dies nicht erforderlich wäre, wäre mein Beschluss bereits rechtskräftig und ich könnte zum Soll stellen lassen.