Hallo zusammen,
ich brauche mal Hilfe... Der Vermieter des Erblassers will Ansprüche geltend machen, ich möchte Nachlasspflegschaft gemäß § 1961 BGB anordnen, da Angehörige von hier nicht ermittelt werden konnten. De Erblasser ist meinen Ermittlungen nach ausschließlich italienischer Staatsangehöriger. Sein letzter gewöhnlicher Aufenthalt lag in unserem Bezirk.
Weiß jemand, was in diesem Fall besonders zu beachten ist? Ich meine, vor 2015 musste man irgendwie das Konsulat beteiligen oder so? Ich kenne das nur vom Hörensagen, hatte das selbst weder vor noch nach 2015, dass der Erblasser ausschließlich ausländischer Staatsangehöriger war, und es gibt hier leider auch keinen Kollegen mehr zum Fragen. Hab auch nichts dazu gefunden.
Weiß jemand Rat oder hatte das schonmal?
Danke!