Aufschiebend bedingter Kaufvertrag

  • Im Grundbuch soll eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden.

    Der Kaufvertrag ist dahingehend aufschiebend bedingt, dass zwei Institutionen die Zustimmung erteilen müssen.

    Der Käufer wurde im Kaufvertrag vertreten. Aus seiner Genehmigung ergibt sich, dass (zumindest zum Zeitpunkt der Erteilung seiner Genehmigung) eine Zustimmung noch nicht erteilt war.

    Die Frage ist jetzt, ob die aufschiebenden Bedingungen meinerseits überhaupt zu berücksichtigen sind und mir der Bedingungseintritt nachgewiesen werden muss oder ob es sich um rein schuldrechtliche Vereinbarungen handelt.

    Aus dem Kaufvertrag ergibt sich nicht, ob seine Wirksamkeit vom Eintritt der Bedingungen abhängt.

    Ich tendiere dazu die Auflassungsvormerkung einzutragen.

  • Der Sachverhalt ist widersprüchlich.

    Einerseits:

    Der Kaufvertrag ist dahingehend aufschiebend bedingt, dass zwei Institutionen die Zustimmung erteilen müssen.

    Andererseits:

    Aus dem Kaufvertrag ergibt sich nicht, ob seine Wirksamkeit vom Eintritt der Bedingungen abhängt.

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