Hallo,
das Gericht hat einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Schuldners erlassen. Nach der Durchsuchung, bei welcher der Beschluss in der Wohnung des nicht anwesenden Schuldners hinterlassen wurde, legt der Schuldner Beschwerde gegen den Beschluss ein.
Das Gericht fragt uns jetzt, wann der Beschluss zugestellt wurde. Hätten wir dies vorab tun müssen?
Vielen Dank.
Liane