Gerichtsvollzieher/Sparbuch

  • Hallo zusammen,

    der Gläubiger beauftragt den GV damit, das Sparbuch vom Schuldner zu holen.

    Der Schuldner ist jedoch unbekannt verzogen. Wie kommt der Gläubiger nun an das Geld auf dem Sparbuch?

    Wie kann der GV hier vorgehen?

    Aufgebotsverfahren dürfte ausscheiden, da hier der Schuldner erklären müsste schriftlich, dass das Sparbuch verloren gegangen ist

    PS: Muss die Bank im Rahmen der DS-Auskunft die Höhe des aktuellen Guthabens mitteilen?

  • Ich meine, dass im Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter im Aufgebotsverfahren erklären kann, dass ihm der Verbleib des Sparbuchs unbekannt ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich meine, dass im Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter im Aufgebotsverfahren erklären kann, dass ihm der Verbleib des Sparbuchs unbekannt ist.

    Hallo Gegs :)

    Im vorliegenden Fall handelt es sich leider um kein Insolvenzverfahren. Welche Möglichkeiten hat ein Gläubiger selbst?

  • Selber beantragen wie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2015 - 14 Wx 60/14 - insb. Rn. 12 nach Justiz-BW.

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