Rückgabe der Vollmachtsurkunde

  • Der geschäftsfähige Betreute hat einem Bekannten - ohne Wissen des Betreuers - eine Generalvollmacht erteilt.
    Zwei Wochen später hat der Betreute selbst die Vollmacht wieder ordnungsgemäß widerrufen.
    Der Bekannte weigert sich aber, die Vollmachtsurkunde herauszugeben.

    Wie kommt der Betreuer jetzt am schnellsten an die Vollmachtsurkunde ?

    Durch Klage auf Herausgabe der Vollmachtsurkunde oder Antrag auf Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde ?

  • 1. Widerruf der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten.
    2. Rückgabeverlangen an Bevollmächtigten und ggf. Klage auf Herausgabe,
    3. Antrag auf Kraftloserklärung beim AG.

    3 zerstört nur den guten Glauben Dritter an das Fortbestehen der Vollmacht. 1 zerstört die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten. Aber 2 bringt dem Bevollmächtigten wieder seinen Frieden.

  • Der Bekannte, dem der Betreute eine Generalvollmacht erteilt hat, hat jetzt eine schriftliche Erklärung des Betreuten vorgelegt, in der der Betreute den Widerruf der Generalvollmacht widerruft.
    Besteht die Generalvollmacht jetzt weiter oder muss der Betreute dem Bekannten eine neue Generalvollmacht erteilen, damit dieser wieder Generalbevollmächtigter wird ?

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