Hallo,
schon wieder ein schönes Problemchen...
Ich bin in einem Prüfungsverfahren nach § 120 a ZPO.
Nun schreibt mir ein Rechtsanwalt, dass er für das Schuldenbereinigungsverfahren mandatiert ist und möchte von mir eine Forderungsaufstellung haben.
Soweit so gut. Er bittet auch, während der Verhandlungen keine weiteren gerichtlichen Maßnahmen zu treffen und verweist auf §§ 305a, 88 InsO.
Ich hatte sowas noch nie auf dem Tisch und bin daher etwas ratlos...
Also ich mache dann die Forderungsaufstellung und schicke ihm die? Oder wer ist hierfür zuständig?
Und wie siehts dann weiter mit meinem PKH- Prüfungsverfahren aus?
Kann ich das ganz normal weiter machen und ggfs. Raten anordnen oder aufheben?
Ich kann mich dunkel erinnern, dass doch nach diesem Schritt irgendwann ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan übersandt wird und dann erst entschieden wird, ob dem zugestimmt wird oder nicht, richtig?