Hallo,
aufgrund gesetzlicher Erbfolge wurde ein Erbschein an eine Erbengemeinschaft bestehend aus 5 Erben erteilt.
Nun ist ein Testament aufgetaucht. Der im Testament benannte hat die Einziehung des Erbscheines beantragt.
Ist Kostenschuldner der antragstellende neue Erbe oder muss ich denjenigen als Entscheidungsschuldner nehmen, der damals Antrag auf Erteilung des Erbscheins gestellt hat? Der Kostenschuldner muss ja im Beschluss angegeben werden.
Danke für die Hilfe Brigitte