Hallo zusammen,
ich habe durch Beschluss einen TV aus seinem Amt entlassen und einen neuen TV bestellt, der Beschluss ist mittlerweile rechtskräftig. Der alte TV rückt nun das ihm erteilte Zeugnis nicht wieder heraus. Eine Einziehung des Zeugnisses ist ja wohl nicht möglich wegen § 2368 Satz 2.
Im Kommentar steht jetzt, dass ich die Rückgabe anordnen kann, um den Rechtsverkehr zu schützen und Missbrauch zu verhindern... hat das schon mal jemand gemacht? Wäre wohl dann auch im Beschlusswege zu machen, oder? Vor allem aber: Was mache ich, wenn der TV das Zeugnis dann immer noch nicht zurückgibt?
Lieben Dank für eure Ideen!