Lehrauftrag in Berufsschule der ReNo's

  • Hallo Kollegen und Kolleginnen :)

    Als ReNo weiß ich, dass Rechtspfleger auch ReNos unterrichten dürfen(zumindest war das mein Stand von vor ein paar Jahren). Da ich nun auch den Abschluss als Rechtspflegerin geschafft habe spiele ich schon seit längerem mit dem Gedanken langfristig neben der Tätigkeit im Gericht für einige Stunden / Tage auch Lehrerin für ReNos zu sein. Allerdings frage ich mich wie das Ganze funktioniert und wie man an eine solche Stelle kommt bzw mit wem man da in Kontakt treten müsste?

    Vielen Dank bereits vorab für eure Mithilfe:)

  • Noch nie davon gehört- ggf. gibt die Berufsschule dir Auskunft, ob du dort lehren dürftest. (dies halte ich für möglich, Quereinsteiger als Lehrende sind in vielen Berufsschulen)

    Jedoch, selbst wenn dies ginge: Du würdest dafür nicht einfach so freigestellt- es wäre eine Nebentätigkeit die zu genehmigen wäre und vor allem: Da du nur während unserer Dienstzeiten dort tätig sein kannst müsstest du eine Reduzierung deiner Stunden erreichen und zusätzlich die Möglichkeit, dass du zu den Zeiten der Berufsschule fehlen darfst. Die Nebentätigkeit würde ggf. bereits deswegen versagt, da du dadurch dem Dienstherrn weniger zur Verfügung stehen würdest.

    Weiterhin: In den meisten Gerichten herrschen Präsenzzeiten und die sind einzuhalten bzw. ist Publikumsverkehr, der zu bedienen ist.

    Hinzu kommt- da du fehlst, bekommst du für diese Zeit kein Geld- die Berufsschule müsste also mindestens das zahlen, was dir dann fehlt. Und du fehlst wegen Fahrtzeiten mehr Stunden als du ausbildest- von Vor und Nachbereitung, Prüfungskorrektur und anderem ganz zu schweigen.

    Ein sehr interessantes, in meinen Augen aber eher kaum durchführbares und zudem unwirtschaftliches Projekt.

  • Wie der von der Insel.

    Ggf. findet sich ja innerhalb der Justiz was. Ich habe da schon auf Weisung verschiedene Lehrgänge gegeben.

    Darüber hinaus habe ich mal für eine Krankenkasse mit Nebentätigkeitsgenehmigung Vorträge gehalten.

    Hat unabhängig von der nicht allzu hohen Vergütung, die eigentlich kaum die Vorbereitung, die privat zu erfolgen hat, abdeckt, Spaß gemacht und war mal eine Abwechslung.

  • Ich bedanke mich für eure Antworten, vielleicht lässt sich da ja mal mit Gesprächen mehr herausfinden :)
    Dass es unwirtschaftlich sein wird (und eine anzumeldende Nebentätigkeit) ist mir bewusst, allerdings war ich gerne ReNo (das Geld war nur etwas knapp und die Lust auf mehr Wissen nicht gestillt) und da die Lehrer die ich damals hatte furchtbar waren ist es schon seit jeher eine Überlegung es besser machen zu wollen- mal schauen ob es irgendwann möglich ist :)

  • Hallo Kollegen und Kolleginnen :) Als ReNo weiß ich, dass Rechtspfleger auch ReNos unterrichten dürfen(zumindest war das mein Stand von vor ein paar Jahren). Da ich nun auch den Abschluss als Rechtspflegerin geschafft habe spiele ich schon seit längerem mit dem Gedanken langfristig neben der Tätigkeit im Gericht für einige Stunden / Tage auch Lehrerin für ReNos zu sein. Allerdings frage ich mich wie das Ganze funktioniert und wie man an eine solche Stelle kommt bzw mit wem man da in Kontakt treten müsste? Vielen Dank bereits vorab für eure Mithilfe:)

    In Sachsen werden immer Dozenten gesucht.

  • Also ein Lehrauftrag dürfte lediglich anzeigepflichtig und nicht genehmigungspflichtig sein. Da eine Vielzahl von Richterinnen und Richtern hiervon Gebrauch machen, kann ich mir da kaum Probleme vorstellen.

    Die Kollegen bei uns realisieren übrigens den Unterricht meist über Zeitausgleich und Urlaubstage. Je nach Dienststelle wird auch mal ein dienstliches Interesse an dem Unterricht bescheinigt (mit der Folge, dass man während der Arbeitszeit unterrichten darf). Aber da sollte man schon sein Arbeitsgebiet unterrichten (so zumindest in der Finanzverwaltung).

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit, die in Hessen sogar mit der Möglichkeit der Heimarbeit verbunden ist (insoweit wäre zumindest die Angabe des Bundeslandes im Profil hilfreich...wie so oft), dürfte sich zumindest das Problem mit den Zeiten etwas relativieren.

    Davon abgesehen kannst du dich generell mit Lehr-/Schulungs-/Seminartätigkeiten im Rahmen der Nebentätigkeitsverordnung diversen Aufgaben widmen. Wie natürlich auch vielen anderen Tätigkeitfeldern, Fitnesscoach, Redakteur...

    Und Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich kenne einen Rechtspfleger aus Niedersachsen, der nebenbei an einer Berufsschule die Renos unterrichtet- das geht also schon. Ich würde vielleicht erstmal eine Lehrtätigkeit im mittleren Dienst übernehmen und dann aufstocken. So habe ich auch angefangen und ich werde ab nächstes Jahr nebenberuflich an einer Polizeiakademie tätig sein.

    VG

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