Widerspruch Rangvorbehalt

  • Hallo in die Runde,

    im Grundbuch ist eine Rückauflassungsvormerkung mit einem Rangvorbehalt für Grundpfandrechte eingetragen. Der Berechtigte der AV hat gegenüber dem Eigentümer den Rückauflassungsanspruch geltend gerichtich geltend gemacht. Bis zu einer Entscheidung wird es wohl noch etwas andauern. Der Berechtigte hat daher im einstweiligen Verfügungsverfahren beantragt, dass ein Widerspruch gegen die Ausnutzung des Rangvorbehalts eingetragen wird. Ein entsprechender Beschluss ist durch das zuständige Gericht ergangen.

    Jetzt beantragt der Berechtigte die Eintragung des Widerspruchs unter Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses nebst Zustellvermerk.

    Ich bin mir unschlüssig, ob ein solcher Widerspruch eintragungsfähig ist. Der Rangvorbehalt ist kein eigenständiges Recht und damit Anhängsel zu einem anderen Recht. Zudem ist das Grundbuch aufgrund der Geltendmachung des Rückübertragungsanspruchs nicht unrichtig. Jedoch sehe ich auch die Gefahr bei Eintragung von Grundpfandrechten unter Ausnutzung des Rangvorbehalts.
    Die Suche im Forum und bei Juris hat bislang nichts gebracht (oder ich habe die falschen Schlagwörter benutzt).

    Musste sich schon mal jemand mit dieser Problematik auseinandersetzen?

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

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