Oma und Opa (miteinander verheiratet) wurden zu gemeinschaftlichen Vormündern ihrer beiden Enkelkinder bestellt [die Kindeseltern sind verstorben].
Sie machen das auch wirklich toll und sind sehr bemüht, aber allerdings ist die Vermögensverwaltung (bestehend aus Grundbesitz, Aktien, Lebensversicherungen, viel Geld etc.) sehr kompliziert und sie sind ganz schön am kämpfen. Ich habe keine Bedenken, dass Sie Gelder veruntreuen oder so, aber es ist ein einziges Chaos u.ich glaube sie sind überfordert.
Ich habe mir jetzt überlegt einen Gegenvormund nach § 1792BGB zu bestellen. Vielleicht kann der sie ja unterstützen.
Nach Abs. 2 ist dies jedoch anscheinend nicht möglich, da sie ja gemeinsam vertretungsberechtigt sind.
Wie seht ihr das? Würdet ihr trotzdem einen bestellen?