Gegenvormund 1792 BGB

  • Oma und Opa (miteinander verheiratet) wurden zu gemeinschaftlichen Vormündern ihrer beiden Enkelkinder bestellt [die Kindeseltern sind verstorben].

    Sie machen das auch wirklich toll und sind sehr bemüht, aber allerdings ist die Vermögensverwaltung (bestehend aus Grundbesitz, Aktien, Lebensversicherungen, viel Geld etc.) sehr kompliziert und sie sind ganz schön am kämpfen. Ich habe keine Bedenken, dass Sie Gelder veruntreuen oder so, aber es ist ein einziges Chaos u.ich glaube sie sind überfordert.

    Ich habe mir jetzt überlegt einen Gegenvormund nach § 1792BGB zu bestellen. Vielleicht kann der sie ja unterstützen.
    Nach Abs. 2 ist dies jedoch anscheinend nicht möglich, da sie ja gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

    Wie seht ihr das? Würdet ihr trotzdem einen bestellen?

  • Warum keinen Mitvormund mit dem Aufgabenkreis Vermögen?

    Dessen Bestellung ist gesetzlich ausgeschlossen, § 1792 Abs. 2 BGB:

    "es sei denn, dass ....die Vormundschaft von mehreren Vormündern gemeinschaftlich zu führen ist."

    Vielleicht sollte man auf einen Wechsel des Vormunds hinsichtlich der Vermögenssorge hinarbeiten? Vielleicht wäre es für die Großeltern sogar eine Erleichterung?

  • Warum keinen Mitvormund mit dem Aufgabenkreis Vermögen?

    Dessen Bestellung ist gesetzlich ausgeschlossen, § 1792 Abs. 2 BGB:

    "es sei denn, dass ....die Vormundschaft von mehreren Vormündern gemeinschaftlich zu führen ist."

    Vielleicht sollte man auf einen Wechsel des Vormunds hinsichtlich der Vermögenssorge hinarbeiten? Vielleicht wäre es für die Großeltern sogar eine Erleichterung?


    Das wäre dann aber eine Pflegschaft *klugscheiß*:hetti:

  • Warum keinen Mitvormund mit dem Aufgabenkreis Vermögen?

    Dessen Bestellung ist gesetzlich ausgeschlossen, § 1792 Abs. 2 BGB:

    "es sei denn, dass ....die Vormundschaft von mehreren Vormündern gemeinschaftlich zu führen ist."

    Vielleicht sollte man auf einen Wechsel des Vormunds hinsichtlich der Vermögenssorge hinarbeiten? Vielleicht wäre es für die Großeltern sogar eine Erleichterung?

    Mal eine durchaus ernst gemeinte Frage: wie machen das eigentlich Leute, die ein großes Vermögen haben/erben, keine Ahnung von Finanzen haben, aber weder unter Betreuung noch Vormundschaft stehen?
    Versteht mich nicht falsch, wenn ein Wechsel hinsichtlich der Vermögenssorge im Interesse aller die beste Lösung ist, soll es so sein. Aber vielleicht gibt es ja alternativ auch gangbare Lösungen abseits der "rechtlichen" Schiene.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Nein, ich meine tatsächlich eine Mitvormundschaft nach § 1775 BGB. Die besonderen Gründe liegen vor. Passend dazu heißt es in Absatz 2 des §1792 BGB: ...oder dass die Vormundschaft von mehreren Vormündern gemeinschaftlich zu führen ist.

    Mir ist bekannt, dass einige Rechtspfleger der Auffassung sind, prinzipiell gebe es keine Mitvormundschaft mit verschiedenen Aufgabenkreisen. Die lösen die Konstellation dann über eine Pflegschaft. Fatal wäre es, wenn sich die Aufgabenkreise im Vermögensbereich überschneiden. Dann ist Chaos vorprogrammiert.

    Bestreitet das Mündel seinen Lebensunterhalt aus seinem Vermögen? Wenn ja wäre dieser Aufgabenkreis mit" Bemessung des Lebensunterhalts" zusätzlich beschreibbar. Der Mitvormund könnte dann die Zahlungen pauschalieren und auf ein Haushaltskonto überweisen. Ich nehme in den Fällen als Maßstab die Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle vor, und zwar für jeden Elternteil nach seiner Gruppe, mindestens also den doppelten Mindestunterhalt abzüglich Rente.

  • Allerdings könnten sich die Vormünder natürlich auch einfach in Absprache mit dem Familiengericht der Hilfe einer professionellen Vermögensverwaltung, eines Steuerberaters, einer Wohnungsverwaltung oder so bedienen? Die Vormundschaft steht dem ja prinzipiell nicht entgegen.

    Ein Gegenvormund führt ja sinngemäß eher Aufsicht und Kontrolle des Vormunds, als dass er selbst unmittelbar handelt.

    Der Mitvormund ist interessant, habe ich bei uns aber noch nicht gesehen. Ich persönlich würde es da doch sehr von der Person abhängig machen. Einen "Profi" würde ich nicht als Mitvormund bestellen, sondern den Weg über die Pflegschaft wählen, auch wenn es grundsätzlich rechtlich möglich wäre. Oma und Opa mit Rechtsanwalt XYZ als Mitvormund sieht schon schräg aus :oops:. Aber bei nächster Gelegenheit werde ich das mal weiter durchdenken.

  • Uvilo,
    prinzipiell steht die Vomundschaft dem nicht entgegen. Die Schwierigkeit entsteht meiner Erfahrung nach bei der Rechnungslegung gegenüber dem Familiengericht. Die Abrechnung jeder einzelnen Ausgabe, die Vorlage aller Kontoauszüge, die fehlende Genehmigung für die Kosten der Sprachferien in Malta - dieses oder ähnliches führt zu Chaos. Dann treten Prinzipien zutage, mit denen Privathaushalte schlecht zurecht kommen.

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