Zustellung außergerichtliches Schriftstück EU Nr. 1393/2007

  • Huhu,

    ich hab einen Antrag einer Bank auf Veranlassung der Zustellung der Grundschuldkündigung nach EU Verordnung Nr. 1393/2007.

    Ich hab das Formular schon ausgefüllt, Belehrung über Annahmeverweigerungsrecht auch.

    Bei uns läuft das über eine Prüfstelle beim LG.

    Hat von Euch einer eine Verfügung wie das jetzt abläuft?

    Liebe Grüße

  • Wo bist du denn jetzt? Bei der Prüfstelle?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • In welches Land möchtest Du denn zustellen? Da gibt es ja durchaus Unterschiede in der vorgeschriebenen Methode. :)

    Nach Polen geht z.B. gegen internationales Einschreiben gegen Rückschein. Bei uns läuft dieses "vereinfachte" Verfahren auch gar nicht über die Prüfstelle für Auslandszustellungen. Das machen wir allein.

    Ich tüte also die Belehrung über das Annahmeverweigerungsrecht auf deutsch und auf polnisch sowie das zuzustellende Schriftstück zunächst ohne Übersetzung - jeweils doppelt - in das internationale Einschreiben und sende es einfach mit der Post. Frist: 6 Monate.

    Wenn das zweimal schiefläuft, dann kommt die "offizielle" Zustellung mit Formblatt, Übersetzung etc. über die Prüfstelle bei der Mittelbehörde.

    Das habe ich allerdings auch nicht so häufig, deshalb bin ich jetzt kein Experte auf dem Gebiet...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!