Huhu,
ich hab einen Antrag einer Bank auf Veranlassung der Zustellung der Grundschuldkündigung nach EU Verordnung Nr. 1393/2007.
Ich hab das Formular schon ausgefüllt, Belehrung über Annahmeverweigerungsrecht auch.
Bei uns läuft das über eine Prüfstelle beim LG.
Hat von Euch einer eine Verfügung wie das jetzt abläuft?
Liebe Grüße