Hallo,
ich habe gerade einen Knoten im Kopf.
Folgender Fall:
Das Grundstück Nr.2 wird dem Grundstück Nr. 1 als Bestandteil zugeschrieben (Neu somit BV Nr.3 ). Nr. 1 ist mit einem Grundpfandrecht belastet. Gleichzeitig wird mit der Zuschreibung eine Dienstbarkeit an dem neuen Grundstück Nr. 3 bestellt. Das Grundpfandrecht erstreckt sich gemäß § 1131 BGB automatisch auf das zugeschriebene Grundstück. Muss ich bezüglich der Dienstbarkeit irgendwelche Rangvermerke eintragen? Hat diese automatisch Rang nach dem Grundpfandrecht? Bin irgendwie verwirrt.