Hallo !
Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :
Der Betreute wohnt im Heim und ist Eigentümer eines kleinen Hauses, welches schon seit längerer Zeit leer steht.
Das Haus muss nun verkauft werden um die Heimkosten bezahlen zu können. An diesem Grundbesitz lastet ein Wohnrecht für seine Tante. Die Tante steht ebenfalls unter Betreuung. Um das Haus verkaufen zu können, ist die Löschung des Rechts erforderlich.
Man hat sich nun auf eine Geldzahlung als Gegenleistung für das Wohnrecht geeinigt.
Mir liegt nun ein Entwurf der Urkunde über die Löschung des Wohnrechts vor.
In der Urkunde handeln beide Betreuten, jeweils vertreten durch ihre Betreuer.
Der Notar meint jetzt, dass ich für beide Betreuten die Löschung des Rechts genehmigen muss. Hätte jetzt nur hinsichtlich der Berechtigten des Wohnungsrechts die Löschung genehmigt. Was meint ihr ?