Wann Angelegenheit beendet?

  • Hi :)

    Ich habe eine allgemeine Frage. Wenn ihr Beratungshilfe für den Widerspruch gegen eines Bescheid vom Jobcenter bewilligt, wann zahlt ihr die Vergütung aus?

    Wir im Gericht sind der Meinung, dass die Angelegenheit erst mit der Entscheidung über den Widerspruch beendet und zahlen dann auch erst aus.

    Der Rechtsanwalt ist der Meinung, dass mit dem Widerspruch die Sache für ihn beendet ist.

    Da das hier eher eine Grundsatzdebatte werden wird, interessiert mich die Arbeitsweise bei anderen Gerichten.

  • Die Angelegenheit ist erst beendet, wenn der Widerspruchsbescheid vorliegt. Aus diesem ergibt sich auch, ob das Jobcenter zur Zahlung verpflichtet ist. Dann erhält der RA von uns gar keine gebühren bzw. nur den "Aufstockbetrag" bis zu den 121,38 €, wenn das Jobcenter zum Beispiel nur teilweise abhilft und einen gewissen %-Satz der Gebühren übernimmt.
    Vorher wird keine Auszahlung erfolgen. Wie will er RA denn sonst angeben, ob es einen Erstattungspflichtigen gibt oder sein Gebühren berechnen? Ich weise immer gleich daraufhin, dass zum Vergütungsantrag der Widerspruchsbescheid beizufügen ist.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wenn die Tätigkeit des RAs nur in einer Beratung besteht, dann ist die Angelegenheit natürlich mit Beendigung der Beratung beendet. Ansonsten wie PuCo.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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