Gemeinsamer Bericht bei mehreren Betreuern?

  • Guten Morgen!

    Ich habe hier eine Betreuungsakte, in der 2014 eine Betreuung für eine heute 25-jährige Frau errichtet wurde mit AK „alle Angelegenheiten“, da sie schwere geistige und körperl. Behinderungen hat. Betreuer sind die beiden Eltern, jeweils einzelhertretungsberechtigt. Betreute vollstationär im Heim.

    Nun ist der Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seitens der Mutter eingegangen, es hat auch nur sie unterschrieben - es ist der erste Bericht, den wir in dieser Betreuung prüfen, vorher war ein anderes AG zuständig. Es findet sich in der Akte aber auch ein Schreiben des Vaters von vor 2 Jahren, in welchem er sich etwas pampig beschwert, dass der Berichtsvordruck immer nur an die Mutter gesendet wird, „so als wäre sie die alleinige Betreuerin“, und er sich den Bericht dann immer kopieren müsse. Tatsächlich ging jedes Jahr jeweils von der Mutter und vom Vater ein Bericht ein. Eine Antwort des alten Gerichts auf dieses Schreiben gab es keine. Vater hat andere Anschrift als Mutter, wohnen aber beide in derselben Kleinstadt.

    Ich bin noch nicht lange auf der Abteilung und weiß auch, dass das von Gericht zu Gericht mit den Berichten teils sehr unterschiedlich gehandhabt wird - habe es bei den Kollegen aber bisher immer nur so gesehen, dass jedes Jahr ein Bericht, der von beiden Betreuern unterzeichnet wurde, einging. Eine rechtliche Grundlage habe ich leider nicht dafür finden können. Sehe es auch irgendwie nicht ein, wegen irgendeiner "Fehde" zwischen den Beiden Eltern jedes Jahr die Akte zwei Mal auf dem Tisch zu haben.

    Wäre es nicht zumutbar, dass sie sich einmal jährlich zusammensetzen und diese fünf Seiten Bericht gemeinsam unterschreiben? Kann ich das bei Betreuungen mit mehreren Betreuern so anfordern?
    Und was mache ich nun mit der Akte, den Bericht der Mutter in Kopie an den Vater mdB zu unterschreiben, oder einfach nicht rühren bis auch von ihm was eingeht?

    Danke schonmal für hilfreiche Tipps

    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • In dieser Konstellation bekommt bei uns jeder Betreuer eine Berichtsaufforderung mit eigenem Vordruck. Bei gemeinsamem Haushalt von (Kind und) betreuenden Eltern reicht uns ein von beiden unterschriebener Bericht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Sehe ich auch so: Ein Bericht bei einem Betreuten ist ausreichend- sofern die Betreuer nicht unterschiedliche Aufgabenkreise haben und sich daher kein vollständiges Bild ergibt.

    Generell trifft die Berichtspflicht aber beide Betreuer und wenn der zweite Betreuer gern berichten möchte- dann darf er dies auch.

    Was das Akte zweimal auf dem Tisch haben angeht:

    Vfg: Berichtsfrist beide Betreuer: 15.09.21 (Zeitraum 01.09.20-31.08.21), dann Bericht und VÜ erfordern- erst bei Eingang beider Berichte vorlegen, ersatzweise nach 1 Monat.

    Meine Mitarbeiterinnen setzen das auch um.


    Hilft es?

  • Das hört sich nach einer eleganten Lösung an, werde mal sehen ob sich das einrichten lässt. Dankeschön!

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

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