Wenn die Zwangsversteigerung über ein Hausgrundstück angeordnet ist (in diesem Falle ein leerstehendes Gebäude) - wer muss denn die Kosten für den Werterhalt des Objekts tragen (hier: Heizung instandsetzen)? Im Falle der Zwangsverwaltung macht das ja der Zwangsverwalter aus seinen Erträgen, also letztendlich der die Verwaltung betreibende Gläubiger. Aber bei der Versteigerung? Muss da der Eigentümer ran oder auch der Gläubiger?
Zwangsversteigerung - wer muss Frostsicherheit zahlen?
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Der Eigentümer oder derjenige der den Handwerker bestellt hat:)
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Das ist keine Frage des Zwangsversteigerungsverfahrens. In diesem Verfahren zahlt eindeutig niemand diese Sicherung.
Falls außerhalb der Eigentümer das machen will, darf er das. Wenn der betreibende Gläubiger diese Sicherung haben will, muss er die Zwangsverwaltung beantragen und dem Zwangsverwalter einen entsprechenden Vorschuss bezahlen. -
Das ist keine Frage des Zwangsversteigerungsverfahrens. In diesem Verfahren zahlt eindeutig niemand diese Sicherung. … Wenn der betreibende Gläubiger diese Sicherung haben will, muss er die Zwangsverwaltung beantragen und dem Zwangsverwalter einen entsprechenden Vorschuss bezahlen.
Eindeutig ist in der Juristerei allenfalls die Feststellung: "Es kommt darauf an …".
Und zwar hier darauf, ob gläubigerseits ein Antrag nach § 25 ZVG gestellt wird und dessen Voraussetzungen vorliegen.
Zweck eines Zwangsverwaltungsverfahrens ist die Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgen des Grundstücks, nicht die Wintersicherung.
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§ 25 ZVG war nicht Gegenstand der Frage. Ansonsten gilt ja auch da, wer bestellt, bezahlt.
WILL der Gläubiger die Sicherung, muss er die entsprechenden Anträge stellen…und die Kosten tragen. Will es der Schuldner, ist das auch sein Problem. -
Danke für Eure Antworten!
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Wenn kein Zwangsverwalter bestellt ist, gilt m.E. immer noch https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
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Kleiner Hinweis: Es genügt in der Regel, die Vorschrift, auf die man verweisen möchte, einfach korrekt zu benennen. Den Inhalt recherchieren kann dann jeder Leser über die automatische Verlinkung im Forum durch dejure.
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