Hallo zusammen,
im Grundbuch ist eingetragen: Die Veräußerung und Belastung ist innerhalb von 5 Jahren ab heute nur mit Genehmigung des Bundesministers der Verteidigung zulässig.
Die Eintragung erfolgte vor über 30 Jahren. Nun stellt der Eigentümer den Antrag auf Löschung.
Kann ich die Eintragung einfach so aufgrund Fristablauf löschen?
Oder benötige ich eine Löschungsbewilligung, da der Berechtigte ja möglicherweise noch Rechte daraus herleitet?
Ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch...
Liebe Grüße
Lisa