Hallo zusammen,
folgender SV:
Der Behörde fällt mehrere Wochen nach Zustellung der Pfändungsverfügung (§ 850 ZPO) an den DS auf,
dass sie bei der Berechnung des Pfandfreibetrages des Schuldners fälschlicherweise eine Unterhaltsverpflichtung zu viel angenommen hat.
Kann die Pfändungsverfügung korrigiert werden, bejahendenfalls wie? Oder muss die falschePfändungsverfügung zurückgenommen und anschließend einekomplett neue Pfändungsverfügung ausgebracht werden?